Ablauf
In unserem Gesundheitswesen ist die Psychoanalyse in Form zweier von ihr abgeleiteter Verfahren vertreten - der analytischen Psychotherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Es handelt sich dabei um psychoanalytisch begründete Behandlungsmethoden für seelisch bedingte Erkrankungen. Sie unterscheiden sich vor allem in der Intensität der Behandlung, die je nach Bedarf unterschiedliche Zeitdauer und Wochenfrequenz der Sitzungen erforderlich macht. Beide Verfahren werden nach Antrag von den Kassen bezahlt, sofern der Psychotherapeut Arzt oder Psychologe ist, über eine psychoanalytische Ausbildung verfügt und bei den Kassen zugelassen ist. Zunächst führt der Therapeut mit dem Patienten mehrere Vorgespräche und entscheidet dann mit ihm zusammen über den erforderlichen Behandlungsumfang, der dann bei der Kasse beantragt wird.
Analytische Psychotherapie (AP)
Einzelsitzungen 160 bis max. 240-300 Stunden,
2-4 Stunden pro Woche
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TfP)
Einzelsitzungen 50 bis max. 100 Stunden,
1 Stunde pro Woche
Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie (KZT)
Einzelsitzungen 12 bis max. 24 Stunden,
1 Stunde pro Woche
Nach einem ersten telefonischen Kontakt werde ich Ihnen nach Möglichkeit einen Termin zur Vorbesprechung in meiner Praxis anbieten, bei dem Sie sich mit Ihren psychischen oder psychosomatischen Beschwerden vorstellen können. Im Erstgespräch geht es um eine Kontaktaufnahme, die schon ein erstes Verstehen der vorliegenden Problematik möglich machen kann. Es wird dann in der Regel in weiteren Beratungsgesprächen abgeklärt, welche Therapieform angemessen und erfolgversprechend sein könnte. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden hierfür bis zu fünf probatorische Sitzungen finanziert.
Nicht alle privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten der probatorischen Sitzungen. Ob Ihre private Krankenkasse dazu gehört, sollten Sie persönlich in Erfahrung bringen. Diese Vorgespräche dienen auch dazu, abzuklären, in wieweit eine gemeinsame Arbeit auf einer persönlichen, vertrauensvollen und zuversichtlichen Grundlage möglich ist.
Auf dieser Grundlage ist es möglich, die Behandlungen nach den Vorschriften der gesetzlichen Psychotherapie-Richtlinien über die Krankenkassen abzurechnen. Gesetzliche und private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe für Beamte übernehmen ganz oder teilweise die Kosten der Behandlungen. Zuvor muss vom behandelnden Psychotherapeuten ein Antrag zur Kassenfinanzierung gestellt werden, über den ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter zur Feststellung der Leistungspflicht entscheidet. Die Anträge werden in geschlossenen Kuverts an die Kasse bzw. Beihilfe geschickt und dürfen dort nicht geöffnet werden (Datenschutz). Dazu ist alleine der Gutachter berechtigt.
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Weitere Informationen zu den analytischen Verfahren und Wirksamkeit bieten die Deutsche Psychoanalytische Vereinigung (DPV) und die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) mit folgenden Links:
www.dpv-psa.de
Auf dieser Seite der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung finden Sie alle wichtigen Informationen zur Psychoanalyse in Deutschland aber auch international. Auf der Seite können Sie Namen und Adressen von Ausbildungsinstituten und Therapeuten bzw. Psychoanalytikern der DPV in Deutschland finden.
www.dgpt.de
Auf dieser Seite der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie finden Sie viele hilfreiche Informationen aber auch deutschlandweit die Namen von kassenärztlich zugelassenen Therapeuten dieses großen Dachverbandes.
www.psa-kd.de
Auf dieser Seite der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Köln-Düsseldorf e.V. finden Sie das Lehr- und Veranstaltungsprogramm dieses Instituts. Im Institut sind ca. 200 Psychoanalytiker organisiert. Sie können die Namen der Behandler einsehen oder sich eine Behandlerliste schicken lassen.
Die Psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft führt auch eine Ambulanz, in der Patienten von Psychoanalytikern in Weiterbildung kompetent und unter Supervision behandelt werden.